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ok-power nimmt PPA in Zertifizierungskriterien auf

Aktualisierter Kriterienkatalog zum 1. Oktober 2023

Power Purchase Agreements, kurz PPA, gewinnen an Marktrelevanz und an Bedeutung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Anspruch auf einen stets aktuellen Zertifizierungsprozess, der dem Stand der Marktentwicklungen entspricht, hat Deutschlands führendes Ökostrom-Gütesiegel ok-power PPA nun in seine Zertifizierungskriterien aufgenommen. Damit soll das Engagement von Anbietern honoriert werden, die über PPA die Integration zusätzlicher Erneuerbaren-Mengen ermöglichen.

Seit dem 1. Oktober 2023 ist der angepasste Kriterienkatalog für die Zertifizierung mit dem ok-power-Siegel gültig. In der nun veröffentlichten Version 9.3 sind erstmals PPA in den Zertifizierungskriterien berücksichtigt; sie werden in das bestehende Wahlpflichtkriterium I „Neuanlagenförderung“ integriert.

Dahinter steht das Ziel, PPA für neue Erzeugungsanlagen als Finanzierungsinstrument für die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbaren Energien (EE)-Anlagen sowie als beschleunigenden Faktor für die Energiewende anzuerkennen. Damit kommt ok-power dem eigenen Anspruch nach, die Zertifizierungskriterien aktuell zu halten und bei Bedarf an Marktentwicklungen anzupassen.

Beitrag zum Ausbau von förderfreien EE-Anlagen
Im Rahmen der ok-power-Zertifizierung weisen Ökostromanbieter nach, dass sie neben den Pflicht-Anforderungen (Lieferung von 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien, keine Beteiligung an Atomkraftwerken, Braunkohle- und neuen Steinkohlekraftwerken sowie faire und transparente Vertragsbedingungen) über die so genannten Wahlpflichtkriterien einen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende leisten – etwa durch die Errichtung von zusätzlichen EE-Anlagen.

Hier sieht ok-power einen besonderen Wert im Bau von EE-Anlagen, deren Finanzierung ohne (staatliche) Fördersysteme gestemmt werden kann. Dies kann unter anderem durch langfristige Abnahmeverträge und damit sichere, kalkulierbare Lieferbedingungen für den produzierten Strom gelingen.

Einbindung in bestehendes Kriterium „Neuanlagenförderung“
Die Ausgestaltung der Integration von PPA in die Zertifizierungskriterien gemeinsam mit dem Kriterienbeirat, dem Expert:innen-Gremium von ok-power, beinhaltete auch fachliche Diskussionen mit diversen Marktakteur:innen.

Im Ergebnis wurde entschieden, PPA in das bestehende Wahlpflichtkriterium „Neuanlagenförderung“ einzubinden, genauer gesagt in das Kapitel 3.1.1 „Beschaffung von Herkunftsnachweisen aus zusätzlichen Neuanlagen“. Dies ermöglicht die einfache Integration von (Teilmengen aus) PPA-Projekten sowie einen unkomplizierten Mengenausgleich bei (nicht voraussehbarer) Minder-Performance der PPA-Anlagen.

Für die Zertifizierung bedeutet das:

  • Herkunftsnachweise von PPA-finanzierten EE-Anlagen werden entsprechend der PPA-Laufzeit länger als Neuanlagen anerkannt (entsprechend PPA-Vertrag und maximal 8 Jahre).
  • Es wird die jährlich von der PPA-Anlage abgenommene Strommenge anerkannt.
  • Entwertet werden die Herkunftsnachweise aus den genannten PPA-Anlagen.

Download der Kriterien für das Gütesiegel ok-power für Ökostromprodukte in der Version 9.3