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Markenschutz für den Begriff „Grünstrom“ entfällt

14. Januar 2021
 

ok-power mit Antrag auf Markenlöschung erfolgreich

Der Begriff „Grünstrom“ wird seit vielen Jahren von der Energiewirtschaft wie auch von der allgemeinen Öffentlichkeit als Synonym für Ökostrom verwendet. Bis vor kurzem handelte es sich bei „Grünstrom“ jedoch um eine eingetragene Wortmarke. Gegen die damit einhergehenden Einschränkungen hatten sich das Ökostrom-Gütesiegel ok-power und sein Trägerverein EnergieVision e.V. juristisch gewehrt. Vorausgegangen war eine Aufforderung des Markeninhabers, die Verwendung des Begriffs auf der Website ok-power.de und somit im nicht-kommerziellen Kontext zu unterlassen. Aus Sicht von ok-power ist Grünstrom heute jedoch als Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs beziehungsweise als Gattungsbezeichnung zu bewerten.

Der im Sommer 2020 gestellte Antrag auf Löschung der Marke war nun erfolgreich. Ende 2020 wurde beim Deutschen Patent- und Markenschutzamt der Verzicht auf die Marke „Grünstrom“ durch den Markeninhaber beantragt. Das Erlöschen der Marke ist damit wirksam, so dass mit der Bezeichnung „Grünstrom“ keine markenrechtlichen Ansprüche mehr verbunden sind.

Diese Entscheidung hat Relevanz für die gesamte Ökostrombranche, da das Wort „Grünstrom“ vielfach genutzt wird – insbesondere von Ökostromanbietern, die es häufig auch in ihren Produktnamen verwenden. Unabhängig vom Markenschutz sollte aus Sicht von ok-power auch der Begriff Grünstrom ausschließlich solchen Strom bezeichnen, der die berechtigten Erwartungen von Verbraucher*innen an einen Beitrag zur Energiewende erfüllt. Dies wird bei ok-power-zertifiziertem Strom anhand strenger Kriterien sichergestellt.