Ökostromwissen kurz und knapp
Energiewende, Herkunftsnachweis, virtuelles Kraftwerk: Im Lexikon erklären wir Begriffe rund um Energie und Ökostrom.
Das deutsche Stromnetz ist in sogenannte Bilanzkreise unterteilt. Innerhalb dieser Gebiete muss ein Bilanzkreisverantwortlicher dafür sorgen, dass immer genug Energie zur Verfügung steht und dass auch nicht zu viel von ansässigen Kraftwerken eingespeist wird. Manchmal kommt es allerdings zu unvorhersehbaren Schwankungen, z. B. durch den Ausfall eines Kraftwerks. Dann muss der Bilanzkreisverantwortliche den Strom aus anderen Bilanzkreisen beziehen. Diese zusätzliche bzw. auch abgehende, überschüssige Energie wird Ausgleichsenergie genannt.
Als Energiewende wird der Umbau des Energiesystems hin zu einer sauberen und nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie bezeichnet. Dies beinhaltet den Rückgang der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Kernkraft und den gleichzeitigen Ausbau erneuerbarer Energien – vor allem in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Ziel der Energiewende in Deutschland ist, bis zum Jahr 2050 weitgehend klimaneutral zu werden.
Der Begriff „Energiewende“ tauchte erstmals 1980 in einer Veröffentlichung des Öko-Instituts auf. Mittlerweile ist er ein fester Bestandteil nicht nur unseres Sprachgebrauchs, sondern wird als Lehnwort auch in anderen Sprachen verwendet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Instrument zur Förderung und zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 wurde das Gesetz mehrfach novelliert und an den Markt angepasst, zuletzt 2017.
Kernelemente sind zum einen die bevorzugte Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom ins Stromnetz. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, EEG-Anlagen ans Netz anzuschließen, die dort erzeugte Energie abzunehmen und vorrangig gegenüber Strom aus fossilen Quellen einzuspeisen.
Zum anderen garantiert das EEG den Anlagenbetreibern feste Vergütungssätze für den eingespeisten Strom. Die Vergütungssätze sind für eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben und variieren je nach Technologie und Standort. Auf diese Weise soll ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ermöglicht werden.
Die gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungen sind jedoch meist höher als die von den Netzbetreibern am Markt erzielten Erlöse für den EEG-Strom. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Sie ist ein Bestandteil des Strompreises und wird somit von den Stromverbrauchern finanziert. Die Höhe der EEG-Umlage wird einmal jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern errechnet und veröffentlicht.
Der Stromanbieter, der innerhalb eines Netzgebietes die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt, gilt als Grundversorger. Er wird alle drei Jahre vom jeweiligen Netzbetreiber neu bestimmt. Grundversorgern kommt eine spezielle Verantwortung zu: Sie stehen in der Pflicht, jeden Haushaltskunden in ihrem Netzgebiet, der dies wünscht, mit Energie zu versorgen.
Bei Insolvenz eines Stromversorgers fallen dessen Kunden automatisch in die Grundversorgung. Dadurch stellt der Grundversorger jederzeit eine unterbrechungsfreie Energielieferung sicher. Den Stromkunden steht es dann frei, erneut einen neuen Stromversorger zu wählen.
Möchte ein Stromanbieter an seine Kundeninnen und Kunden Ökostrom verkaufen, muss er sogenannte Herkunftsnachweise beschaffen. Dahinter steht das Grundprinzip, dass der physische Strom unabhängig ist vom bilanziellen Strom. Kauft ein Anbieter beispielsweise an der Strombörse ein, so ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Quellen der Strom stammt (Graustrom). Das Versorgungsunternehmen kann nun aber zusätzlich Herkunftsnachweise einkaufen, um seinen Strom als Ökostrom vermarkten zu dürfen.
Für jede produzierte Gigawattstunde Ökostrom gibt es einen Herkunftsnachweis. Die Nachweise werden europaweit gehandelt. Das Energieversorgungsunternehmen muss die gekauften Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwerten lassen, um seinen Strom als Ökostrom verkaufen zu dürfen. Damit ist abgesichert, dass die grüne Qualität von Ökostrom nur einmal an einen Kunden oder eine Kundin verkauft wird. Anlagen, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefördert werden, bekommen keine Herkunftsnachweise ausgestellt, da sonst eine doppelte Förderung bestände (Doppelvermarktungsverbot).
Herkunftsnachweise garantieren allerdings nicht automatisch einen ökologischen Nutzen. Häufig werden die Nachweise bei deutschen Stromanbietern aus Norwegen von Wasserkraftwerken beschafft. Die Anlagen sind allerdings bereits seit Jahrzehnten im Betrieb und durch den Kauf der Nachweise werden nicht automatisch neue Anlagen gebaut. Dadurch werden die Nachweise lediglich zwischen den Markteilnehmern hin und her getauscht. Wer sicher gehen will, dass sein Ökostrom auch zu einem Ausbau der erneuerbaren Energien führt, sollte auf Ökostrom-Gütesiegel wie das ok-power-Siegel achten.
Der Kohleausstieg beschreibt die Beendigung der Verbrennung von Stein- und Braunkohle für die Energieerzeugung. Als Alternative sollen in Zukunft vornehmlich erneuerbare Energien den Strom in Deutschland produzieren. Durch den Ausstieg werden zahlreiche Schäden an Mensch und Natur vermieden. Zur konzeptuellen Ausgestaltung des Ausstiegs wurde 2018 von der Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die 2019 ihren Abschlussbericht vorlegte. Nach zahlreichen Debatten und Anpassungen verabschiedeten Bundestag und Bundesrat im Juli 2020 das Kohleausstiegsgesetz, das eine schrittweise Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Klimaschützer kritisieren diesen Fahrplan scharf, da damit die Klimaziele, wie sie etwa das Pariser Abkommen vorsieht, nicht mehr zu erreichen sein werden.
Ökostrom bezeichnet Strom, der aus erneuerbaren Quellen stammt. Damit sind Energiequellen gemeint, die sich selber regenerieren können und damit im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern CO2-arm und umweltfreundlicher sind. Zu den erneuerbaren Energien zählen Wind-, Solar- und Wasserenergie sowie Geothermie und Biomasse.
Unter einem Power Purchase Agreement, kurz PPA, versteht man einen langfristigen Stromliefervertrag, der direkt zwischen einem Stromabnehmer und einem Stromproduzenten abgeschlossen wird. Darin werden die individuell zwischen beiden Seiten ausgehandelten Konditionen wie gelieferte Menge, Preise und Laufzeiten festgeschrieben. PPAs bieten insbesondere großen Stromabnehmern die Möglichkeit, Marktpreisrisiken zu reduzieren. Zudem können durch PPAs Erneuerbare-Erzeugungsanlagen unabhängig von staatlichen Förderungen realisiert bzw. ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nach Ablauf des gesetzlichen Förderzeitraums ermöglicht werden. Seit 2023 finden PPAs auch in den ok-power-Kriterien Berücksichtigung.
Seit Anfang 2019 können Stromanbieter ihren Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten. Dazu werden Regionalnachweise ausgestellt, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Der Stromkunde erhält damit die Garantie, dass sich die Anlage, aus der „sein“ Strom stammt, im Umkreis von 50 Kilometern befindet. Verwaltet werden die Regionalnachweise im Regionalnachweisregister (RNR) des Umweltbundesamtes. Das System stellt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an einen Verbraucher verkauft wird.
Repowering bezeichnet die Erneuerung alter Stromerzeugungsanlagen. Dieses Vorgehen ist meist kostengünstiger als ein Neubau an einem anderen Standort, der u. a. diverse Genehmigungsverfahren voraussetzt. Häufige Anwendung findet das Verfahren in der Windindustrie. Beispielsweise werden Rotorblätter durch die technologische Weiterentwicklung immer größer und effizienter. Und so können in einem Windpark viele kleine Anlagen gegen weniger größere Anlagen ausgetauscht werden.
Sektorenkopplung beschreibt die Zusammenführung bzw. Vernetzung des Energiesektors mit den Bereichen Industrie und Verkehr in einem ganzheitlichen Ansatz. Durch die Betrachtung als Gesamtsystem werden Aspekte wie eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die flexible Speicherung von Energie ermöglicht und gefördert. Entscheidend ist dabei die konsequente Nutzung von erneuerbaren Energien statt fossiler Brennstoffe. Dann kann die Sektorenkopplung ein Schlüsselkonzept für die Dekarbonisierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs und somit auch der Energiewende sein.
Die Strombörse ist der Handelsplatz, an dem Anlagenbetreiber ihren Strom verkaufen und Anbieter oder Verbraucher (z. B. große Industriebetriebe) Strommengen kaufen können. Eine der größten Börsen für Energie ist die EEX in Leipzig. Alle Strommengen, die hier gehandelt werden, verlieren ihre Herkunftseigenschaften und werden als so genannter Graustrom gehandelt. D. h. dass nicht mehr nachvollziehbar ist, ob der Strom aus Atomkraftwerken oder Windkraftanlagen stammt. Möchte ein Stromanbieter explizit Ökostrom verkaufen, muss er zusätzlich Herkunftsnachweise erwerben.
Strom aus erneuerbaren Energien, der in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wurde, darf aufgrund des Doppelvermarktungsverbots nicht als Ökostrom weiterverkauft werden. Diese Mengen werden ebenfalls an der Strombörse gehandelt.
Da alle an der Börse vermarkteten Strommengen zu Graustrom werden, gibt es nur einen Preis für eine Kilowattstunde Strom. Dieser Preis ist von verschiedenen Faktoren wie den benötigten Strommengen abhängig. Innerhalb eines Tages kann sich der Strompreis bis zu 100 Mal ändern.
Die Stromkennzeichnung visualisiert, aus welchen Quellen der Strom stammt, den ein Stromanbieter an seine Kundinnen und Kunden verkauft hat. Dies wird häufig in einem Kreisdiagramm dargestellt. Die Verteilung zwischen den Stromquellen wird auch Strommix genannt. Neben den Stromquellen zeigt die Grafik auch den Anteil, den das Unternehmen an EEG-Umlage zahlt, sowie die Menge an CO2 und Atommüll, die das Unternehmen produziert.
Die Form der Stromkennzeichnung ist gesetzlich geregelt. Sie steht allerdings auch in der Kritik, da durch den Anteil an gezahlter EEG-Umlage (erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage) der Anschein entsteht, das Unternehmen habe einen großen Anteil an Erneuerbaren im Angebot. Tatsächlich verbirgt sich aber nur hinter dem Anteil „Sonstige Erneuerbare Energien“ Strom, der vom Energieversorger verkauft wurde. Um den wirklichen Strommix des Versorgers zu erhalten, müsste der Anteil „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“ aus dem Kreisdiagramm herausgerechnet werden.
Schließen sich verschiedene dezentrale Energieerzeuger, Stromspeicher und Stromverbraucher zu einem digitalen Netz zusammen, wird dies virtuelles Kraftwerk genannt. Durch ein zentrales Leitsystem werden die Teilnehmer koordiniert. Das System gleicht die Einspeisungen aus und kann auch auf Befehle der Übertragungsnetzbetreiber reagieren. Normalerweise sind dezentrale Kraftwerke aufgrund ihrer geringen Leistung nicht für den Einsatz bei der Regelenergie geeignet. Durch den Zusammenschluss in einem virtuellen Kraftwerk agieren die Anlagen aber wie ein einziges großes Kraftwerk und können so auch bei Stromüberangebot und -knappheit aushelfen.
Weiterhin kann das digitale System auch dem Strompreis an der Strombörse folgen und die Strommengen zu optimalen Preisen verkaufen. Davon könnten auch Privathaushalte profitieren. Voraussetzung dafür ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter).
Dem Strom, der aus der Steckdose fließt, sieht man seine Herkunft nicht an. Und doch gibt es gerade beim Ökostrom Qualitätsunterschiede, insbesondere hinsichtlich seines Beitrags zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Energiewende. Zertifizierungen ermöglichen eine Nachvollziehbarkeit der Stromherkunft. Am entsprechenden Zertifikat oder Gütesiegel kann der Verbraucher die geprüfte Qualität erkennen.
Je nachdem, welches Zertifikat oder Gütesiegel angestrebt wird, müssen die Anbieter nachweisen, dass sie die dahinterstehenden Kriterien erfüllen. Diese können sich sowohl auf die Herkunft des Stroms als auch auf Beteiligungs- und Geschäftsmodelle des Anbieters beziehen. Gütesiegel wie ok-power fordern zudem bestimmte Standards im Hinblick auf den Verbraucherschutz.